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LSG Bayern, Urteil vom 24.09.2014 - 19 R 1086/13
Anerkennung von Beitragszeiten in der ehemaligen Sowjetunion zur gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Nachweis einer lückenlosen Beitragszahlung durch ein Arbeitsbuch
Da das Arbeitsbuch nur Beginn und Ende der jeweiligen Beschäftigungszeiträume bescheinigt, aber keine Angaben zu etwaigen Ausfalltatbeständen während des Beschäftigungszeitraumes enthält, werden die Angaben aus dem Arbeitsbuch nur als Mittel der Glaubhaftmachung, nicht aber als geeigneter Nachweis für eine lückenlose Beitragszahlung in den entsprechenden Zeiträumen anerkannt.
Normenkette:
FANG Art. 6 § 4b
,
FRG § 1 Buchst. a
,
FRG § 1
,
FRG § 15 Abs. 1
,
FRG § 22 Abs. 3
,
FRG § 22b
, ,
SGB VI §§ 63 ff.
,
SGB VI §§ 63ff
,
SGB X § 44
Vorinstanzen: SG Nürnberg 30.09.2013 S 12 R 1151/12
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.09.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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