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LSG Chemnitz, Beschluss vom 14.06.2010 - 7 AS 223/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen aus selbständiger Arbeit, Absetzungen der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen
Die Gegenüberstellung von Betriebsausgaben und -einnahmen nach § 3 Alg II-V entspricht nicht mehr den steuerrechtlichen Grundsätzen, was sich ohne weiteres aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Alg II-V in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung ergibt. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV (2008) § 3
,
SGB II § 11
Vorinstanzen: SG Dresden 04.03.2009 S 5 AS 824/09 ER
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 4. März 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: