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LSG Hamburg, Urteil vom 16.07.2009 - 5 AS 20/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei Eigenkündigung des selbst gesuchten Beschäftigungsverhältnisses
Auch in den Fällen, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II eine selbst gesuchte und zumutbare Beschäftigung aufgeben und damit die Voraussetzungen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen würde, ist das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 vH der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung abzusenken. Dabei muss dem Hilfebedürftigen nicht vorher eine Rechtsfolgenbelehrung über die Sanktionsfolgen erteilt worden sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2010, 161
Normenkette:
BGB § 138 Abs. 2
,
SGB II § 1
,
SGB II § 2 Abs. 2 S. 2
,
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c
,
SGB II § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b
,
SGB III § 144 Abs. 1 S. 1
,
SGB III § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg 16.03.2007 S 62 AS 2227/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. März 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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