SG Halle, Urteil vom 03.06.2009 - 10 AS 43/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II: Berücksichtigung von Vermögen, Verwertbarkeit von Eigentumswohnungen
Die Art und Weise der Verwertung steht dem Hilfebedürftigen offen, sofern jede Variante die Hilfebedürftigkeit beseitigt.
Dies muss auch gelten, wenn keine der Verwertungsmöglichkeiten den Bedarf nachhaltig deckt (hier: bei der Verwertung einer
Sache durch Veräußerung, wenn der Hilfebedürftige durch Vermietung der Sache dauerhaft Einnahmen erzielt, die den Bedarf zu
weiten Teilen decken, während die Veräußerung die Hilfebedürftigkeit nur für einen absehbaren Zeitraum beseitigen könnte).
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 12
,
SGB II § 21 Abs. 5