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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.2021 - 7 AS 982/20
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit Objektive Beweislast für die Feststellung von Gewinnen aus der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Bei einem streitigen Bewilligungsbescheid trifft die objektive Beweislast insbesondere dann die anspruchsstellenden Kläger, wenn solche Vorgänge nicht aufklärbar sind, die in der persönlichen Sphäre oder der Verantwortungssphäre des leistungsbegehrenden Klägers wurzeln, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zum Antragsteller vorliegt – hier im Falle der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bei einer nicht plausiblen Gewinnprognose aus einer selbständigen Tätigkeit.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB II § 9 Abs. 1
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 1-3
,
SGB II § 11b
,
SGG § 103
, ,
SGG § 157a Abs. 2
Vorinstanzen: SG Duisburg 26.05.2020 S 49 AS 552/18
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 26.05.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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