LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2004 - 10 RA 1982/03
Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Die Regelungen des §
237 Abs.
3 und
4 SGB VI in der ab 1.7.2000 geltenden Fassung des zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27.6.2000 hinsichtlich
der Anhebung der Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
sind nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
WFG Art. 1 Nr. 10
,
RuStFöG Art. 2 Nr. 17 Buchst. d
,
AltTZFortEntwG 2 Art. 3
,
GG Art.
2 Abs.
1 Art.
3 Abs.
1 Art.
14 Abs.
1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 14.04.2003 S 11 RA 4294/02