LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2004 - 11 RJ 187/04
Rückwirkung bei der Anrechnung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Witwenrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung
Die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung einer Hinterbliebenenrente für die Zeit vor Verkündung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes
vom 25.9.1996 ist gestützt auf dieses Gesetz unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
WFG Art. 1 Nr. 17 Art. 12 Abs. 8
,
SGB X § 43 Abs. 1 § 45 Abs. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
Vorinstanzen: SG Ulm 19.11.2003 S 10 RJ 231/02