LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2004 - 11 KR 1224/04
Zulässigkeit einer Feststellungsklage ohne vorangegangenes Verwaltungsverfahren
Eine Feststellungsklage ist ohne vorangegangenes Verwaltungsverfahren in der Regel unzulässig, da ein streitig gewordenes
öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen Versicherten und ihrer Krankenkasse grundsätzlich zunächst in einem Verwaltungsverfahren
durch Verwaltungsakt zu regeln ist. So kann ein Versicherter die von ihm begehrte Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr
im Hinblick auf Art.
3 Abs.
1 GG nur im Rahmen eines Antrages auf Befreiung von der Zuzahlung erreichen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 18.03.2004 S 5 KR 40/04