LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2006 - 12 AL 4578/05
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
Die Verfassungsrechte der Arbeitslosen, die eine Erklärung nach §
428 Abs.
1 SGB III abgegeben haben, sind durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach SGB II nicht verletzt. Es besteht kein Anspruch auf Fortzahlung von Leistungen in der bis zum 31.12.2004 gewährten Höhe.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ArbMDienstLG 4
,
,
SGB II § 65 Abs. 4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.09.2005 S 7 AL 1747/05