LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004 - 3 AL 2242/03
Zulassung der Berufung
Die Berufung bedarf der Zulassung, wenn die ursprünglich festgesetzte Sperrzeit nach §
144 SGB III zwar nicht ausdrücklich aufgehoben, aber deren Dauer durch Teilanerkenntnis im Nachhinein so verringert wurde, dass der Beschwerdewert
des §
144 Abs.
1 S. 1 Nr.
1 SGG unterschritten wird. Dabei ist es unerheblich, ob rechtliche oder wirtschaftliche mittelbare Kostenfolgen der Sperrzeitverhängung
eintreten können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 15.05.2003 S 7 AL 1996/02