LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2006 - 5 KA 1894/05
Verfassungsmäßigkeit der Fachfremdheit der Ausführung und Abrechnung szintigrafischer Untersuchungen im Fachgebiet der Inneren
Medizin
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art.
12 Abs.
1 GG, wenn die Ausführung und Abrechnung szintigraphischer Untersuchungen der Schilddrüse nicht zum Fachgebiet der Inneren Medizin
mit der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie gehören. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ÄWeitBiO BW (2006) § 2 Abs. 2
,
EBM-Ä Nr. 5435
,
EBM-Ä (2005) Nr. 17320
,
,
HeilBerG BW § 37 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.04.2005 S 1 KA 3543/03