LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004 - 5 KA 4316/02
Abrechnungssammelerklärung in der Vertragsärztlichen Versorgung
Wenn es Hausärzte darauf anlegen, bei der Umwandlung ihrer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft eine möglichst hohe
Zahl an Doppelhandlungen bei beiden Ärzten im selben Quartal zu erreichen, so handeln sie rechtsmissbräuchlich. Die eingereichte
Abrechnungssammelerklärung ist bei diesem Verhalten unrichtig mit der Folge, dass die KÄV das zustehende Honorar schätzen
kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB V §
76 Abs.
3 S. 1 §
76 Abs.
3 S. 2 §
76 Abs.
3 S. 3 §
82 Abs. 1 § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2
,
EBM-Ä Nr. 1
,
BMV-Ä § 42
Vorinstanzen: SG Reutlingen 17.07.2002 S 1 KA 620/00