LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004 - 5 KA 759/03
Punktzahlobergrenzen im Honorarverteilungsmaßstab
Im Honorarverteilungsmaßstab darf die Vergütung der Dialyseleistungen mit einer Punktzahlobergrenze versehen werden, wobei
es für spezielle Fallgestaltungen ausreichend ist, wenn er Ausnahme- oder Härtefallregelungen enthält. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.01.2003 S 11 KA 1281/01