LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2004 - 7 U 1398/03
Klagebefugnis bei einer Wahlanfechtung
Wenn gegen die Entscheidung des Wahlausschusses, die eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, der hierfür vorgesehene
Rechtsbehelf verspätet eingelegt worden ist, so ist eine Wahlanfechtungsklage gem §
57 Abs.
4 SGB IV unzulässig, wobei auch eine analoge Anwendung des §
66 SGG nicht in Betracht kommt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SVWO § 24 Abs. 1 § 24 Abs. 3 § 23 Abs. 3 S. 1 § 25 Abs. 3
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 16.12.2002 S 7 U 1438/99