LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2004 - 7 U 4754/00
Veranlagung einer Arbeitsloseninitiative in der gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn die Berufsgenossenschaft Arbeitsloseninitiativen mit Werkstätten für Behinderte in der Gefahrtarifstelle 17 zusammenfasst
und die Gefahrenklasse 7,1 vergibt, da die einzelnen Gewerbezweige zu klein gewesen wären und die Abweichungen bei der Belastungsziffer
geringfügig sind, so verstößt dies nicht gegen die tragenden Grundsätze der Unfallversicherung und höherrangiges Recht. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 30.10.2000 S 9 U 3101/99