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LSG Hamburg, Urteil vom 19.01.2015 - 3 SB 7/13
Grad der Behinderung und Merkzeichen G Weigerung, sich Nachuntersuchungen zu stellen Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung
1. Die begehrte Verpflichtung zur Feststellung des Merkzeichens "G" kann nicht ausgesprochen werden, wenn das Rechtsmittel der Klage ausdrücklich auf die Zuerkennung eines höheren GdB beschränkt wird.
2. Durch die in einem Bescheid enthaltene Ankündigung, eine Nachuntersuchung veranlassen zu wollen, liegt keine Beschwer und die Klage dagegen ist bereits unzulässig.
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 5
,
BVG § 30 Abs. 16
,
BVG § 35 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg S 54 SB 343/10
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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