LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2006 - 3 KA 17/04
Berücksichtigung zu spät eingereichter Behandlungsscheine
Durch Behandlungsscheine, die den einreichenden Arzt nicht erkennen lassen wird Frist, nach deren Ablauf die Scheine nicht
mehr berücksichtigt werden, nicht gewahrt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 03.12.2003 S 16 KA 182/01