LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2006 - 3 KA 199/03
Honorarnachzahlung einer Vertragspsychotherapeutin nach einem Punktwert von 10 Dpf
Hatte die Kassenärztliche Vereinigung direkten oder indirekten Einfluss auf die Entscheidung einer Psychotherapeutin, die
bis 1998 Versicherte im Delegationsverfahren behandelt hat, genommen, keinen Widerspruch gegen die ursprünglichen Honorarbescheide
einzulegen, so kann sie die Nachzahlung von Honoraren nach einem Punktwert von 10,- Dpf auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 SGB X beanspruchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap G Abschn IV
,
SGB X § 44 Abs. 2 S. 2
,
,
Vorinstanzen: SG Hannover 14.05.2003 S 16 KA 273/01