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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2022 - 5 KR 817/20
Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung Anforderungen an die Feststellung einer Tätigkeit als Schauspieler als unständige Beschäftigung
Für die Feststellung einer Tätigkeit als Schauspieler als Beschäftigung oder im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses kann der durch die Spitzenverbände der Versicherungsträger aufgestellte Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen als Beurteilungshilfe herangezogen werden – hier im Falle der unständigen Beschäftigung als Schauspieler auf der Basis von Honorarverträgen außerhalb von Sendungen im Live-Charakter.
Normenkette:
KSVG § 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB V § 232 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 11.11.2020 S 33 KR 1291/18
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.11.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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