LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2006 - 4 B 33/06
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Anwesenheit Dritter bei der ärztlichen Begutachtung
Ein genereller Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden von der Untersuchung eines Klägers durch einen vom
Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen, seien es der Ehepartner oder auch der Anwalt, entspricht weder dem Grundsatz
der Parteiöffentlichkeit noch dem des fairen Verfahrens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJW 2006, 1547