Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen, Beschluss vom 21.01.2016 - 7 AS 561/15
Aufhebungsbescheid; Auswechseln der Rechtsgrundlage; Bescheid über endgültige Leistungsfestsetzung; Empfängerhorizont; Erschwerung oder Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung des Betroffenen; Rücknahmebescheid; Umdeutung; vorläufige Bewilligung
1. Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage von § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist möglich (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 11 AL 69/01 R, Rn. 16 bis 19). Hierdurch wird die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt oder erschwert.
2. Eine Umdeutung eines Aufhebungsbescheides gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 in einen die zustehenden Leistungen endgültig festsetzenden und eine Erstattungsforderung geltend machenden Bescheid gem. § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III ist ebenso zulässig, sofern im Bescheid deutlich gemacht wird, dass der vorläufige Bewilligungsbescheid aufgehoben und die Leistung endgültig festgesetzt wird. Es kommt dabei nicht allein auf den Wortlaut des Verfügungssatzes des Bescheides an, sondern auch auf alle weiteren Umstände, die nach dem Empfängerhorizont für dessen Verständnis maßgebend sind (BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R, Rn. 11 ff.).
Normenkette:
SGB II § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 i.V.m. SGB III § 328 Abs. 3 S. 2
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Chemnitz 07.05.2015 S 21 AS 313/14
I. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: