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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.08.2022 - 1 R 172/20
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Feststellung des Leistungsfalls - Nichterweislichkeit der behaupteten Leistungsminderung - Mitwirkungspflicht - Ablehnung der Teilnahme an einer vom Rentenversicherungsträger angebotenen stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durch den Versicherten
1. Die Feststellung des Leistungsfalls einer Erwerbsminderung unterliegt den Grundsätzen der objektiven Beweislast. Dabei trägt derjenige die Folgen der Nichterweislichkeit der behaupteten Leistungsminderung, der einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung geltend macht.
2. Der Kläger ist im Rahmen der gerichtlichen Amtsermittlung mitwirkungspflichtig. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich auch auf eine im laufenden Rechtsstreit vom Rentenversicherungsträger angebotene stationäre medizinische Rehabilitation, die von einem gerichtlichen Sachverständigen für erforderlich und geeignet gehalten wird (hier: stationäre multiprofessionelle Schmerztherapie).
3. Soweit angesichts der Beweisaufnahme Zweifel am Vorliegen von Erwerbsminderung bestehen, geht dies zulasten des Klägers.
Normenkette: ,
§ 43 Abs 1 S 2 SGB VI
,
§ 43 Abs 2 S 2 SGB VI
,
§ 103 S 1 SGG
Vorinstanzen: SG Magdeburg 12.06.2020 S 12 R 412/16
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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