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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.11.2020 - 5 SF 301/20
Amtsermittlung; Beweislast; Ermessen; Festsetzungsantrag; Festsetzungsverfahren; Gebotenheit; Kopierkosten; Plausibilität; Prozesskostenhilfe; Schriftstück; Verwaltungsakte; Vollständigkeit
1. Bei der Entscheidung, in welchem Umfang er Kopien aus behördlichen Akten fertigen will, hat der Rechtsanwalt einen großzügigen Ermessensspielraum.
2. Es ist dem Rechtsanwalt nicht zuzumuten, bereits bei Akteneinsichtnahme jede Seite vollständig zu lesen und insbesondere bei umfangreichen Akten, deren Vervielfältigung größtenteils geboten ist, diejenigen Schriftstücke einzeln zu identifizieren und auszusondern, die ausnahmsweise nicht zu vervielfältigen sind.
3. Für die Frage, ob der anwaltliche Ermessensspielraum überschritten ist, trifft grundsätzlich die Staatskasse die Beweislast.
Normenkette:
RVG § 33
,
RVG § 46 Abs. 1
,
RVG § 55
,
RVG § 56
,
RVG Nr. 7000 VV
Vorinstanzen: SG Lübeck 28.01.2020 S 3 SF 73/12 E
Tenor
Die Beschwerde des Erinnerungsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 28. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: