SG Stade, Urteil vom 23.02.2006 - S 6 AL 233/04
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 31.12.2004
Der Gesetzgeber war nicht daran gehindert, die Leistungen der Arbeitslosenhilfe zum 31.12.2004 abzuschaffen und für die Sicherstellung
des Lebensunterhalts ein anderes Regelungswerk einzuführen. Insbesondere bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ArbMDienstLG 4
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SGB II §§ 1 ff
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