Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 22.06.2005 - 12 RA 12/04
Versicherungspflicht einer Tagesmutter in der Rentenversicherung
Bei der Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer ist die wegen der vermuteten Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild gibt, noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird. Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt, welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet. Für selbstständige Erzieher gilt nichts anderes. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 S. 1
,
SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 § 2 S. 1 Nr. 2 § 2 S. 1 Nr. 9
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 22.06.2004 L 13 RA 213/04 , SG Mannheim 12.12.2003 S 4 RA 2424/03

Entscheidungstext anzeigen: