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BSG, Beschluss vom 06.11.2018 - 13 R 350/17
Höhe einer Regelaltersrente Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Für die Höhe einer Rente ist nicht ausschlaggebend, wie hoch das Entgelt in einer bestimmten Beschäftigung bei Renteneintritt ist, sondern allein das Verhältnis zwischen dem in einem bestimmten Jahr erzielten Entgelt und dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten im selben Jahr.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 13.06.2017 L 18 R 1049/16 , SG Düsseldorf 09.11.2016 S 48 R 1680/14
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu gewähren, wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: