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BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - 13 RS 72/08
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Möglichkeit des Beteiligten zur Stellungnahme bei geänderter Rechtsmeinung des Gerichts
Will das Gericht das Geheimnis über seine geänderte Rechtmeinung erst in einem neuen Termin zur mündlichen Verhandlung lüften, und gibt es dann keine Gelegenheit zu neuem, hierauf abstellenden Vortrag, so grenzt dies an einen Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 62
,
SGG § 160
,
SGG § 160a Abs. 2 S. 3
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 03.07.2008 L 1 R 150/06 , SG Stendal S 6 RA 158/03
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 3. Juli 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: