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BSG, Urteil vom 15.04.2008 - 14 AS 27/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Kapitallebensversicherung als Vermögen, rückwirkender Verwertungsausschluss, Verfassungsmäßigkeit
1. Auch bei Ehepaaren is eine Erhöhung des Grundfreibetrages des § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II nach der auf § 4 Abs. 2 S. 2 AlhiV 2002 verweisenden Übergangsregelung des § 65 Abs. 5 SGB II nur bei dem jeweiligen Ehegatten zu berücksichtigen, der vor dem 1.1.1948 geboren ist. Diese personenbezogene Betrachtungsweise verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
2. Wenn der privaten Rentenversicherung kein nach § 5 AltZertG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag zu Grunde liegt, liegt kein privilegiertes Altersvorsorgevermögen iS von § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II vor. In dieser Privilegierung liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung iS des Art. 3 Abs. 1 GG.
3. Für vergangene Zeiträume entfaltet ein erst nach Antragstellung bzw Ablauf des beanspruchten Leistungszeitraumes für Lebensversicherungen vereinbarter Verwertungsausschluss iS von § 165 Abs. 3 VVG keine Wirksamkeit. Dabei ist der durch § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II statuierte Zwang, die Verwertung der Lebensversicherung bis zum Eintritt in den Ruhestand auszuschließen bzw nicht zu verwerten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
4. Bei der Ermittlung des zu verwertenden Vermögens nach § 12 SGB II können Schulden allenfalls berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar auf den Vermögensgegenständen lasten, was bei einer drohenden Vollstreckung in das Grundeigentum nicht der Fall ist.
5. Für eine besondere Härte iS des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II sind außergewöhnliche Umstände erforderlich, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlhiV (2002) § 4 Abs. 2 S. 2
,
AltZertG § 5
,
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1, 2 Art. 6 Abs. 1
,
SGB II § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, Abs. 3 S. 1 Nr. 3, Nr. 6 Alt. 1, 2, Abs. 4 S. 1 § 65 Abs. 5
,
VVG § 165 Abs. 3
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 12.06.2007 L 13 AS 3088/06 , SG Ulm 24.05.2006 S 6 AS 836/05

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