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BSG, Beschluss vom 19.02.2018 - 14 AS 373/17
Nichtzulassungsbeschwerde PKH-Verfahren Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nur anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 12.10.2017 L 7 AS 198/16 , SG Augsburg 16.03.2016 S 14 AS 59/16
Die Anträge der Kläger, ihnen zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Oktober 2017 - L 7 AS 198/16 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin E., R., beizuordnen, werden abgelehnt.
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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