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BSG, Urteil vom 19.10.2010 - 14 AS 65/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Kosten der Unterkunft; Angemessenheit der Unterkunftskosten für einen 1-Personen-Haushalt in Berlin
Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft ist getrennt von den Kosten der Heizung unter Zugrundelegung der sog Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren. Zunächst ist die angemessene Wohnungsgröße zu ermitteln. Alsdann ist festzustellen, ob die angemietete Wohnung dem Produkt aus angemessener Wohnfläche und Standard entspricht, der sich in der Wohnungsmiete niederschlägt. Vergleichsmaßstab sind insoweit die räumlichen Gegebenheiten am Wohnort des Hilfebedürftigen, wobei die örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen sind (hier: zur Bestimmung der angemessenen Wohnfläche für einen Einpersonenhaushalt in Berlin. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 10.09.2009 L 28 AS 2189/08 , SG Berlin 29.08.2008 S 157 AS 14249/08
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. September 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: