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BSG, Beschluss vom 27.02.2019 - 5 R 146/18
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rente wegen Erwerbsminderung Verweisbarkeit von Facharbeitern auf zumutbare Tätigkeiten
1. Facharbeiter können sozial zumutbar auf Tätigkeiten verwiesen werden, die innerhalb des Mehrstufenschemas mindestens der Stufe der Angelernten sowohl des oberen als auch des unteren Bereichs dieser Gruppe entsprechen.
2. Verweisbar sind Facharbeiter auf alle Tätigkeiten, die zu den sonstigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten erfordern.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 09.05.2018 L 2 R 2892/16 , SG Mannheim 13.07.2016 S 14 R 894/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: