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BSG, Beschluss vom 25.05.2022 - 5 R 17/22
Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher Zeiten Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahrens Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Fehlende Wiederaufnahmegründe
Normenkette:
SGG § 179
,
ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b)
Vorinstanzen: LSG Hessen 09.02.2022 L 2 R 283/21 WA , SG Frankfurt am Main 29.04.2021 S 6 R 383/20
Tenor
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Februar 2022 - L 2 R 283/21 WA - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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