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BSG, Beschluss vom 30.09.2019 - 10 LW 3/19 B
Altersrente nach dem ALG Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rüge eines Verfassungsverstoßes
Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde ein Verfassungsverstoß geltend gemacht, muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu der gerügten Verfassungsnorm und der ihr zugrunde liegenden Prinzipien und Grundsätze in substantieller Argumentation aufgezeigt werden, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 23.05.2019 L 10 LW 4483/18 , SG Freiburg 14.11.2018 S 12 LW 191/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Mai 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: