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BSG, Beschluss vom 28.10.2009 - 14 KG 1/09 B
Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag; Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland
Dass der Gesetzgeber die Gewährung einer steuerfinanzierten Sozialleistung wie dem Kindergeld dem Territorialitätsprinzip folgend grundsätzlich davon abhängig machen darf, ob das dadurch geförderte Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKGG 1996 § 1 Abs. 1 Nr. 2
,
BKGG 1996 § 1 Abs. 1 Nr. 3
,
BKGG 1996 § 2 Abs. 5 S. 1
,
BKGG 1996 § 2 Abs. 5 S. 2
,
BKGG 1996 § 6a Abs. 1 Nr. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 05.02.2009 L 7 KG 18/08 , SG Nürnberg 10.07.2008 S 9 KG 23/08
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Februar 2009 wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts E zu bewilligen, wird abgelehnt.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: