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BSG, Beschluss vom 26.02.2019 - 2 U 1/19 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Gänzlich fehlende oder willkürliche Prozesskostenhilfeentscheidung
Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann mit Aussicht auf Erfolg darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung über einen PKH-Antrag gänzlich fehlt, auf Willkür beruht oder dass Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie der Rechtsschutzgleichheit grundlegend verkannt worden sind.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 11.10.2018 L 17 U 216/16 , SG Bayreuth 18.05.2016 S 12 U 251/14
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Oktober 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: