Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 17.02.2009 - 2 U 18/07
Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsbegründende Kausalität zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis; Krampfanfall als mögliche Ursache eines Sturzes
Ein Anfallsleiden, das nur eine mögliche, nicht aber eine festgestellte Ursache für einen Sturz ist, scheidet als (innere) Ursache schon im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne aus; für eine Zurechnungsprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist dann kein Raum.
Fundstellen: NZS 2010, 47
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 12
,
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Konstanz 29.01.2004 S 4 U 1648/02 , LSG Baden-Württemberg 07.12.2006 L 6 U 959/04
Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2006 und des Sozialgerichts Konstanz vom 29. Januar 2004 sowie die Ablehnung der Feststellung eines Versicherungsfalls im Bescheid der Beklagten vom 9. Januar 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. August 2002 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers vom 9. Juni 2001 ein Arbeitsunfall ist.
Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: