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BSG, Urteil vom 25.11.2015 - 3 KR 16/15
Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Vergütungsanspruch eines Apothekers für Zytostatikazubereitungen bei Exklusivliefervertrag der Krankenkasse mit einer Apotheke
Stellt eine Krankenkasse die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken in der Weise sicher, dass sie im Wege der Ausschreibung einen auf ein bestimmtes Gebiet bezogenen Exklusivliefervertrag mit einer Apotheke schließt, sind alle anderen Apotheken von der Erbringung dieser Leistung zu Lasten der vertragsschließenden Krankenkasse in diesem Gebiet ausgeschlossen.
Normenkette:
ApoG § 11
, ,
Vorinstanzen: SG Darmstadt 29.08.2014 S 13 KR 344/14
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 29. August 2014 geändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 70 502,35 Euro festgesetzt.

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