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BSG, Urteil vom 28.10.2015 - 6 KA 43/14
Genehmigung eines Versorgungsauftrags für Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Anfechtungsbefugnis von Konkurrenten
1. Die aus Sicherstellungsgründen erteilte Genehmigung eines Versorgungsauftrags für Dialyseleistungen kann von Konkurrenten angefochten werden.
2. Auf Qualitätsmängel bestehender Versorgungsangebote darf die Kassenärztliche Vereinigung grundsätzlich nur dann mit der Genehmigung weiterer Versorgungsaufträge für Dialyseleistungen reagieren, wenn sie auch die Genehmigung gegenüber den Anbietern widerruft, die die Anforderungen nicht erfüllen.
Normenkette:
BMV-Ä Anl. 9.1 § 6 Abs. 3
,
SGB V § 82 Abs. 1
,
SGG § 54 Abs. 1 S. 2
,
SGG § 96 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 23.07.2014 L 3 KA 33/12 , SG Hannover 07.03.2012 S 78 KA 457/10
Auf die Revisionen der Beklagten und des Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Juli 2014 geändert. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 7. März 2012 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 11. März 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2010 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Beklagte den Antrag des Beigeladenen zu 1. auf Erteilung einer Genehmigung zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten mit Dialyse erneut zu bescheiden hat. Die Aufhebung erfolgt mit der Maßgabe, dass ihre Wirkungen mit der neuen Entscheidung der Beklagten, spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2016 eintreten. Im Übrigen werden die Revisionen der Beklagten und des Beigeladenen zu 1. zurückgewiesen.
Die Beklagte, der Beigeladene zu 1. und die Klägerin tragen jeweils ein Drittel der Kosten des gesamten Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 7. sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.

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