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BSG, Beschluss vom 29.10.2018 - 8 SO 55/17 BH
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit Offensichtliche Unzulässigkeit pauschaler Behauptungen der Befangenheit Entscheidung in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern
1. Wird ohne Darlegung objektiver Anknüpfungspunkte die Unparteilichkeit von Personen lediglich pauschal behauptet, ist ein Befangenheitsgesuch offensichtlich unzulässig und damit rechtsmissbräuchlich.
2. In einem solchen Fall kann über das Befangenheitsgesuch ohne die vorherige Einholung von dienstlichen Stellungnahmen und in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entschieden werden.
Normenkette:
SGG § 60
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 14.12.2017 L 7 SO 1748/17 , SG Freiburg 24.03.2017 S 6 SO 799/17
Die Gesuche des Antragstellers, die Richterinnen am Bundessozialgericht K., S. und Dr. M. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, werden als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: