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BSG, Beschluss vom 18.02.2019 - 9 SB 1/19 BH
Beiordnung eines Notanwalts Erfolgloses Bemühen um eine Mandatsübernahme
1. Ein Notanwalt kann beigeordnet werden, wenn ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt nicht gefunden werden konnte.
2. Dazu muss ein Antragsteller innerhalb der Rechtsmittelfrist durch Angabe und ggf. unter Vorlage entsprechender Korrespondenz zumindest geltend machen, dass er sich bei mehreren Rechtsanwälten erfolglos um die Übernahme der Vertretung bemüht hat.
Normenkette:
SGG § 202
,
ZPO § 78b
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 07.11.2018 L 10 SB 133/18 , SG Düsseldorf 06.04.2018 S 15 SB 1898/15
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers, ihm für das genannte Verfahren einen Notanwalt zu bestellen, wird abgelehnt.

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