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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2010 - 11 R 5203/09
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bei der Notwendigkeit eines häufigen Toilettenbesuchs
Für den Versicherten ist der in Betracht kommende Arbeitsmarkt nicht verschlossen, wenn es unter betriebsüblichen Bedingungen erwerbstätig sein kann. Das ist auch dann der Fall, wenn er mehrmals täglich eine Toilette aufsuchen können muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Freiburg 29.07.2009 S 13 R 3962/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 29. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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