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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2011 - 12 AS 4216/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden bei unangemessen teurer Unterkunft
Eine Übernahme von Mietschulden ist nicht gerechtfertigt, wenn trotz Schuldenübernahme der Erhalt der Wohnung langfristig nicht gesichert werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Leistungsberechtigten in einer unangemessen teuren Unterkunft leben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 8 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 10.08.2011 S 4 AS 3925/11 ER
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 10. August 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: