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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2013 - 13 AS 1389/11
Aufhebung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet nach Ausreise nach Spanien zwecks Arbeitsaufnahme; Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Das Wiederbegründen eines ""gewöhnlichen Aufenthalts"" i.S.v. § 30 Abs. 1 SGB I in Deutschland erfordert mehr als ein tage- oder stundenweise Verweilen im Bundesgebiet. Die (teilweise) Ausnahme der Erstattung der Kosten der Unterkunft nach § 40 SGB II ist dann nicht gerechtfertigt, wenn ein Bedarf ohnenhin nicht bestand.
1. Das Wiederbegründen eines "gewöhnlichen Aufenthalts" im Sinne von § 30 Abs. 1 SGB I in Deutschland erfordert mehr als ein tage- oder stundenweises Verweilen im Bundesgebiet.
2. Die (teilweise) Ausnahme der Erstattung der Kosten der Unterkunft nach § 40 SGB II ist dann nicht gerechtfertigt, wenn ein Bedarf ohnehin nicht bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB I § 30 Abs. 3 S. 2
,
SGB II § 40 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
,
SGB X § 50 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 07.07.2009 S 10 AS 5016/06
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 7. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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