LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2007 - 13 AS 6514/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Unterhaltsverpflichtung
Aufgrund einer beim Hilfebedürftigen bestehenden Verpflichtung zur Leistung von Kindesunterhalt ist eine Erhöhung der Regelleistung
nach dem Konzept des SGB II ausgeschlossen und führt auch nicht zu einem Mehrbedarf beim Lebensunterhalt nach § 21 Abs. 1
SGB II. Das gilt auch nach der ab 1.8.2006 geltende Neuregelung des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II, nach der vom Einkommen
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag
abzusetzen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 § 20 Abs. 1 § 21 Abs. 1 § 3 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 § 3 Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG Heilbronn 28.11.2006 S 1 AS 2753/06