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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2019 - 2 R 3931/18
Anspruch auf Rente wegen Todes Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei kurzer Ehedauer beim stabilen Zustand einer Krebserkrankung zum Zeitpunkt der Eheschließung
Der lebensbedrohliche Zustand einer Krankheit muss für die Annahme einer Versorgungsehe zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig sein. Bei einem stabilen Zustand einer Krebserkrankung zum Zeitpunkt der Eheschließung kann die Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt werden.
Normenkette:
SGB VI § 46 Abs. 2 S. 1
,
SGB VI § 46 Abs. 2a Hs. 2
,
SGG § 202
,
ZPO § 292
Vorinstanzen: SG Stuttgart 13.09.2018 S2 R 5728/16
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13. September 2018 sowie der Bescheid vom 13. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. September 2016 aufgehoben und wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin aus der Versicherung des K. S. eine große Witwenrente zu gewähren.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: