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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2007 - 3 AS 1740/07
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des in Bedarfsgemeinschaft mit einem Elternteil lebenden Partners bei der Berechnung des Hilfebedarfs der in derselben Bedarfsgemeinschaft lebenden unverheirateten Kinder
Eine zwingende Anrechnung von Einkommen und Vermögen des nicht mit den Kindern verwandten oder verschwägerten Partners des Elternteils im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c i. V. m. Abs. 3a SGB II führt zu einer Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistung des materiellen Existenzminimums der Kinder. Es ist daher im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II erforderlich, vor einer Einkommens- und Vermögensanrechnung jedenfalls die vorgesehene Prüfung auch im Verhältnis zwischen dem Partner des Elternteils und jedem einzelnen Kind gesondert durchzuführen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c § 7 Abs. 3a § 9 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.03.2007 S 3 AS 1933/07 ER

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