LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.2007 - 3 AS 2347/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung von Privatentnahmen beim Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
1. Der Teil der Beiträge zum Versorgungswerk einer Architektenkammer eines selbstständig tätigen Architekten, der nicht nach
§ 26 Abs. 1 SGB II bezuschusst wird, zählt nicht zum Einkommen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b SGB II.
2. Hat der Selbstständige Entnahmen zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit getätigt, so
scheidet eine Berücksichtigung als Privatentnahme und damit als Einkommen nach dem SGB II aus. Sie sind in entsprechender
Höhe als Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzusetzen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 1 § 2a Abs. 1 S. 1 § 2a Abs. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b § 6
,
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b § 11 Abs. 2 Nr. 5 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b § 11 Abs. 2 S.
1 Nr. 5 § 26 Abs. 1 S. 1 § 26 Abs. 1 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 04.04.2006 S 3 AS 5452/05