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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2019 - 4 BA 313/18
Sozialversicherungspflicht als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Fehlen einer weisungsfreien Tätigkeit Eingliederung in eine vorgegebene Betriebsordnung Kein unternehmerisches Risiko bei einem vertraglichen Anspruch auf eine monatliche Vergütung
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, bei denen bereits satzungsrechtlich keine weisungsfreie Tätigkeit vorliegt und die in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer mit einem vertraglichen Anspruch auf eine monatliche Vergütung jeweils in eine vorgegebene Betriebsordnung eingegliedert und weisungsgebunden sind, üben keine selbständige Tätigkeit aus.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
, ,
GmbHG § 6 Abs. 3
,
GmbHG § 37 Abs. 1
,
GmbHG § 45 Abs. 2
,
GmbHG §§ 46 ff.
,
GmbHG § 46 Nr. 5 und Nr. 6
,
GmbHG § 47 Abs. 4
,
GmbHG § 53 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Reutlingen 10.10.2017 S 2 R 2441/15
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 10. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf EUR 200.795,89 festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: