LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2007 - 4 R 5630/06
Zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente
Auch bei einem über mehrere Jahre andauernden Beschäftigungsverhältnis ohne Schwankungen des Arbeitsentgelts und der Arbeitszeit
ist nicht generell in jedem Kalenderjahr ein zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze rentenunschädlich. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 05.10.2006 S 8 R 278/06