LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2007 - 4 R 6366/06
Anwendung des § 7b SGB IV beim Beginn der Versicherungspflicht von Selbständigen
§
7b SGB IV kann nur Fälle betreffen, die zur Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses mit den dazu gehörenden Folgen geführt haben.
Hieraus kann keineswegs abgeleitet werden, dass der Beginn der Versicherungspflicht bei Selbständigen hinausgeschoben werden
kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 24.10.2006 S 11 R 1263/04